LinieEnergieausweis

Energieausweis
Musterbeispiel für einen Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung macht den Energieausweis auch für bestehende Gebäude zur Pflicht.

Für Immobilien, die verkauft oder vermietet werde sollen, muss der Verkäufer bzw. der Vermieter einen Energieausweis vorlegen. Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis sind in Immobilienanzeigen anzugeben.

Für den Gebäudeeigentümer ergeben sich aus dieser Anforderung viele Fragen.

Als zertifizierter Energieberater für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude kann ich Ihnen all diese und weitere Fragen zum Energieausweis und zum Energiesparen beantworten. Rufen Sie mich an!

Gerne erstelle ich dann auch für Sie genau den Energieausweis, den Sie benötigen.